12. Kranichfelder Wandertag am 23.09.2023

In Verbindung mit dem diesjährigen Baumbachfest findet der inzwischen 12. Kranichfelder Wandertag statt. Die Wanderungen werden von der Laufgruppe „Kranichläufer“ der Sportfreunde Kranichfeld 2022 e.V. organisiert und angeführt.

Spaß auf der Tour und gemeinsames Ankommen ist unser Ziel.

Die Wanderung führt auf dem Heinz-Luger-Wanderweg am Baumbachdenkmal vorbei zur neuen Windberghütte. Von da aus geht es zurück über Barchfeld, das Hochfeld vorbei am Oberschloss zum Baumbachhaus. Wahlweise kann über die Wanderroute 5 der etwas kürzere Rückweg genommen werden. Die Streckenlänge beträgt ca. 12 km bzw. ca. 11 km mit der Abkürzung.

Wir wollen um 09:30 Uhr am Baumbachhaus starten. Die Wanderung ist als Familienwanderung geplant. Die Strecke ist zwar nicht vollständig für Kinderwagen geeignet, sollte aber mit Unterstützung der Wanderführer und Mitwanderer auch für diese passierbar sein.

Verpflegung:
Die notwendige Verpflegung für unterwegs bringt bitte jeder Wanderer in seinem Rucksack selbst mit. Im Ziel können sich alle Teilnehmer auf dem Baumbachfest mit den dort angebotenen Speisen und Getränken stärken.

Anmeldung:
Eine Voranmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir würden uns aber freuen, wenn die jeweilige Anzahl der Mitwanderer über die E-Mail-Adresse „laufgrupppe@sportfreunde-kranichfeld.de“ bekanntgeben wird. Das würde uns bei der Planung sehr gut helfen.

Startgeld wird keines erhoben, aber über eine kleine Spende für die Erhaltung und den Ausbau der Wanderwege um Kranichfeld würden wir uns riesig freuen.

Versicherung:
Die Teilnehmer sind in dem für Sportveranstaltung üblichen Rahmen über die Sportfreunde Kranichfeld e.V. versichert. Für weitergehende Absicherungen hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.

Haftungsausschluss:
Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, dies gilt auch für grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Wander-Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Ordnung und Sicherheit:
Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmer selbst einzustehen. Ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren.

Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass Foto- und Bildaufnahmen ohne Vergütung veröffentlicht werden dürfen.